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Bildschirmarbeitsverordnung

Die Bildschirmarbeitsverordnung, kurz BildscharbV, gilt in Deutschland bereits seit dem Dezember des Jahres 1996. Die Verordnung enthält alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften, die für die Arbeit an Bildschirmen und Computern erforderlich sind. Die Bildschirmarbeitsverordnung stellt die nationale Umsetzung der EU-Bildschirmrichtlinie dar. Die Abschnitte 15 und 16 geben Aufschluss darüber, welche Anforderungen an die Beleuchtung eines Bildschirmarbeitsplatzes gestellt werden.

Abschnitt 15

Dieser Abschnitt der Verordnung besagt, dass die Beleuchtung sowohl der Art der Sehaufgabe entsprechen, als auch an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein muss. Dabei muss ein angemessener Kontrast zwischen dem Bildschirm und der Arbeitsumgebung gewährleistet sein. Störende Reflexionen, Blendwirkungen oder Spiegelungen sollen durch die generelle Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Auslegung und die Anordnung der jeweiligen Beleuchtung vermieden werden.

Abschnitt 16

In diesem Abschnitt wird angeordnet, dass ein Bildschirmarbeitsplatz so eingerichtet werden sollen, dass beleuchtete oder leuchtende Flächen keinerlei Blendungen hervorrufen. Zudem sollen Reflexionen auf dem Bildschirm weitestgehend vermieden werden. Die Fenster im Raum müssen mit eine Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, die verstellbar ist. Dadurch ist es möglich, die Stärke des einfallenden Tageslichts auf den Bildschirmarbeitsplatz zu vermindern.

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