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Badleuchten

Bei Leuchten, die in einer feuchten Umgebung wie dem Badezimmer eingesetzt werden, sind die Schutzart und die Schutzklasse von besonderer Wichtigkeit. Sie müssen allen Anforderungen entsprechen, die für den jeweiligen Schutzbereich gelten. Für den Badbereich gelten Schutzbereiche, die in der DIN VDE 0100 Teil 701 definiert sind. Diese Schutzbereiche sind in drei Bereiche unterteilt.

Schutzbereich 0

Dieser Schutzbereich ist für den unmittelbaren Bereich von Badewanne und Duschwanne zuständig. In diesem Bereich dürfen ausschließlich Leuchten genutzt werden, die auch für diesen Bereich zugelassen wurden. Die entsprechenden Leuchten dürfen höchstens mit 12 Volt betrieben werden, zudem müssen sie die Schutzart IPX7 aufweisen.

Schutzbereich 1

Dieser Bereich gilt für eine Fläche, die sich innerhalb der senkrechten Begrenzung von einer Badewanne oder eine Dusche befindet. Wenn keine Duschwanne vorhanden ist, erweitert sich dieser Schutzbereich um einen Radius von 120 cm um den Brausekopf herum, der sich im Ruhezustand befindet. In diesem Bereich dürfen ebenfalls ausschließlich Leuchten eingesetzt werden, die mit höchstens 12 Volt betrieben werden. Auch in diesem Bereich dürfen keine Transformatoren genutzt werden.

Schutzbereich 2

Dieser Schutzbereich schließt sich direkt an den Schutzbereich 1 an, und erweitert ihn um 60 cm. In diesem Bereich müssen die Badezimmerleuchten eine Schutzklasse von mindestens IPX5 aufweisen.





Wichtig: Durch die besondere Verbindung von Elektrizität und Wasser stellt der Badbereich immer einen Gefahrenbereich dar. Daher sollten Sie sich für die Installation von Badezimmerleuchten immer an einen Fachmann wenden.

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