Notbeleuchtung
Lichtquellen, die ganz unabhängig von einer Stromversorgung funktionieren können, werden als Notbeleuchtung bezeichnet. Wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall kommt, weist die Notbeleuchtung die entsprechenden Fluchtwege aus. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte es zu einem Notfall kommen ermöglicht die Notbeleuchtung den sich im Gebäude befindlichen Menschen, einen Weg aus dem Gebäude heraus zu finden und sich in Sicherheit zu bringen. In den Bereich der Notbeleuchtung fällt auch die Ersatzbeleuchtung. Allerdings ist diese im Gegensatz zur Sicherheitsbeleuchtung nicht vom Gesetzgeber her vorgeschrieben.