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Sehaufgabe bezogene Beleuchtung

Auf den Bereich der Sehaufgabe bezogene Beleuchtung
Die Beleuchtung, die auf den Bereich der Sehaufgabe bezogen ist, stellt Licht zur Verfügung für einzelne Bereiche der jeweiligen Sehaufgabe. Ein Beispiel: Die Arbeitsfläche eines Schreibtischs ist identisch mit dem Bereich der Sehaufgabe am Arbeitsplatz. Die teilflächenbezogene Beleuchtung kann in diesem Fall mit einer Schreibtischleuchte realisiert werden. Arbeitsplatzleuchten kommen dagegen in Industrie und Handwerk zum Einsatz. Diese Beleuchtung bietet dem Nutzer den Vorteil, dass er den Lichteinfall und die Helligkeit ganz individuell einstellen kann.

Gemäß der DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ darf die auf den Bereich der Sehaufgabe bezogene Beleuchtung lediglich als Ergänzung einer auf den Raumbereich oder auf den Tätigkeitsbereich bezogenen Beleuchtung genutzt werden. Wenn an einem Arbeitsplatz sehr kleine Details erkannt werden müssen, handelt es sich um einen Arbeitsplatz mit schwierigen Sehaufgaben. In diesem Fall kann auf keinen Fall auf das zusätzliche Licht der Arbeitsplatzleuchte verzichtet werden.

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