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Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung

Die Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung wird seitens des Gesetzgebers geregelt, dafür zuständig ist die Bildschirmarbeitsverordnung. Durch die darin enthaltenen Vorgaben bezüglich der Lichtverteilung, dem Beleuchtungsniveau und der Leuchtdichtebegrenzung soll verhindert werden, dass mögliche Lichtreflexe auf den Arbeitsflächen und Bildschirmen dazu führen, dass der Arbeitnehmer geblendet wird. Beispielsweise sollte der Schreibtisch immer in einem 90-Grad-Winkel zu einem Fenster stehen, wenn durch dieses Fenster Tageslicht hineinfällt. Damit die Arbeit am Bildschirm vorschriftsgemäß durchgeführt werden kann, ist eine gleichmäßige und schattenarme Lichtverteilung innerhalb des Raums eine absolute Voraussetzung, diese Lichtverteilung sollte eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux haben. Für einen ausreichend großen Komfort am Bildschirmarbeitsplatz sorgen Pendelleuchten oder Stehleuchten, die ein direkt oder indirekt strahlendes Licht abgeben. Die Lichtstärkeverteilung kann unterstützt werden durch helle Decken und Wände. Mit dem Einsatz von Lichtsteuerungsgeräten ist es möglich, sehr flexible Lichtlösungen zu erreichen. So kann gewährleistet werden, dass das Beleuchtungsniveau optimal an die jeweilige Sehaufgabe angepasst wird.

Links zum Thema Bildschirmarbeitsplatzbeleuchtung
Rasterdeckenleuchten
LED-Panels
Pendelleuchten
Stehleuchten
Tischleuchten


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