Halbnachtbetrieb
Zu verkehrsschwachen Zeiten wird vielerorts die Straßenbeleuchtung abgeschaltet, dies wird als Halbnachtbetrieb bezeichnet. Diese Abschaltung ist aber lediglich bei zweilampigen oder mehreren Lampen erlaubt. Bei Leuchten, die nur mit einer Lampe ausgestattet sind, wird die Lampenleistung verringert, beispielsweise von 80 Watt auf 50 Watt, da einlampige Leuchten nicht abgeschaltet werden dürfen. So wird die Leistung reduziert und Energie eingespart.